Personalrat Schulen Bremen

Nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz ist der Personalrat Schulen Bremen bei vielen Maßnahmen, die die Behörde beschließen möchte, in der gesetzlichen Mitbestimmung. Grundsätzlich muss der Personalrat Schulen Bremen über alle wesentlichen Angelegenheiten, die das schulische Personal betreffen, zumindest informiert und zum Teil auch beteiligt werden. Für die personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen des Dienstherrn gilt eine direkte Mitbestimmung, solange sie nicht durch Gesetz oder Verordnung geregelt werden. Vor allem kann ein starker Personalrat in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften vieles erreichen und geplante Verschlechterungen für die Kollegien in den Schulen verhindern bzw. abmildern. Gerade in Planungsprozessen der Behörde arbeitet der Personalrat aktiv mit, um insbesondere im Vorhinein zu vermeiden, dass Neuregelungen so ausgestaltet sind, dass sie für die Kolleginnen und Kollegen zu Mehrarbeit führen. Darüber hinaus kann der Personalrat einzelne Kolleginnen und Kollegen bei Fragen, Problemen und Konflikten informieren, beraten und direkt unterstützen. Die Aufgaben, wie sie im Bremischen Personalvertretungsgesetz festgelegt sind, werden u.a. von den Personalvertretern des Philologenverbandes Bremen im Personalrat Schulen Bremen gewissenhaft wahrgenommen.

Die Personalräte

  • bestimmen mit bei Personal-, Sozial- und Organisationsangelegenheiten (z. B. Einstellungen, Anstellungen, Beförderungen, Laufbahnwechsel, Versetzungen, Entlassungen u. v. mehr).
  • wirken mit bei innerdienstlichen Verwaltungsanordnungen (z. B. Auflösung oder Zusammenlegung von Dienststellen, Stellenausschreibungen, Förderplänen zur Gleichstellung) und achten darauf, dass sie auch eingehalten werden.
  • nehmen an Einstellungs- und Dienstgesprächen teil.
  • sind bei Kündigungen in der Probezeit, bei außerordentlichen Kündigungen und Abmahnungen anzuhören.
  • nehmen Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten auf und vertreten sie gegenüber der jeweiligen Dienststelle und kümmern sich um Schwerbehinderte und andere Schutzbedürftige.
  • beantragen initiativ Maßnahmen zum Nutzen der Bediensteten.
  • wachen allgemein darüber, dass Rechtsvorschriften zugunsten der Kolleginnen und Kollegen Beachtung finden.
  • kommen in die Schulen, um auf Personalversammlungen zu informieren und ggf. zwischen Schulleitung und Kollegium zu vermitteln.
  • wirken auf die Gleichstellung von Mann und Frau hin.
  • begleiten BEM-Gespräche (Betriebliches Eingliederungsmanagement).
  • schließen Dienstvereinbarungen ab (z. B. im Bereich Suchtprävention).

Der Bremer Philologenverband verfügt im Personalrat Schulen Bremen über kompetente Ansprechpartner, die Ihre berufspolitischen Interessen wirkungsvoll vertreten.

Deshalb: Wenn es um Ihre beruflichen Interessen geht: Wir sichern Ihre Rechte!

Unsere Personalräte sind für Sie da und beraten Sie gerne vor Ort in der Schulbehörde, in einem Telefongespräch oder per E-Mail – selbstverständlich vertraulich!