Rechtsberatung und Rechtsschutz

Mitglieder des Bremer Philologenverbandes haben Anspruch auf individuelle Rechtsberatung sowie ggf. auch auf Rechtsschutz in allen dienstlichen Angelegenheiten. Für unsere Mitglieder im Ruhestand gilt das für Angelegenheiten, die mit den im Beruf erworbenen Ansprüchen auf Alters- oder Hinterbliebenenversorgung und mit der Beihilfe zusammenhängen.

Wir beraten unsere Mitglieder aber auch dann, wenn bestimmte Sachverhalte im Bereich des öffentlichen Dienstrechts oder in der Besoldung bzw. Beihilfe es notwendig machen, sich rechtlich zur Wehr zu setzen und beispielsweise Widerspruch gegen eine Entscheidung des Dienstherrn einzulegen.

Individuelle Rechtsberatung und Rechtsschutz erhalten unsere Mitglieder auf entsprechenden Antrag, der an die Geschäftsstelle des Bremer Philologenverbandes zu richten ist. Durch das Dienstleistungszentrum Nord des deutschen beamtenbundes, in dem versierte Rechtsanwälte tätig sind, die besonders gute Kenner des öffentlichen Dienstrechts und des Verwaltungsrechts sind, können unsere Mitglieder gewiss sein, dort bestens betreut und ggf. auch vor Gericht gegen den Dienstherrn gut vertreten zu werden.